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Hausmänner müssen für Kindesunterhalt joben

 
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HOPY
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Anmeldungsdatum: 29.07.2006
Beiträge: 498
Wohnort: Lübbecke

BeitragVerfasst am: 06.10.2006, 15:00    Titel: Hausmänner müssen für Kindesunterhalt joben Antworten mit Zitat

Hausmann muss für Kindesunterhalt jobben

Zitat:
BGH-Urteil: Wer Hausmann wird, ist nicht von Unterhaltspflichten befreit

Hausmänner müssen einen Nebenjob annehmen, wenn dies für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe notwendig ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag können Väter oder auch Mütter sich damit künftig schwerer vor Unterhaltspflichten drücken, auch wenn sie nach einer erneuten Heirat Kinder versorgen müssen. In dem Fall ging es um einen Mann, der in seiner zweiten Ehe den Haushalt und die Betreuung der drei Kinder übernommen hatte, weil seine Frau als Diplompädagogin deutlich mehr verdiente.

Taschengeld an die Kinder abgeben
Der BGH entscheid, dass ein Nebenerwerb in Höhe von 325 Euro im Monat für ihn zumutbar ist, um zugleich zum Unterhalt seiner beiden Kinder aus erster Ehe beizutragen. Außerdem muss er ihnen das zukommen lassen, was ihm an Taschengeld von seiner Frau zusteht, die als Diplompädagogin rund 2500 Euro monatlich verdient. Im konkreten Fall sind das rund 100 Euro.
Gegenrechnen gilt nicht
Es bleibt auch dann bei dem Anspruch auf Unterhalt, wenn der Zahlungspflichtige mit einem Vollzeitjob so wenig verdienen würde, dass weniger oder gar nichts für den gesamten Unterhalt übrig bliebe. So wäre es im konkreten Fall gewesen: Hätte der Mann eine volle Erwerbstätigkeit aufgenommen, hätte er davon zunächst sein eigenes Unterhaltsminimum von 890 Euro abziehen dürfen. Den Rest hätte er dann auf alle fünf Kinder verteilt, so dass die Zahlungen unter dem Strich noch geringer ausgefallen wären, als in der jetzigen Konstellation. Der BGH entscheid aber, dass der Beklagte sich auf diese rechnerisch geringere Unterhaltspflicht nicht berufen kann.


"Gewichtige Vorteile" müssen vorliegen
Im Prinzip hält der Familiensenat damit an seiner so genannten Hausmannrechtsprechung fest. Danach darf, wer Unterhaltspflichten für Kinder aus einer früheren Ehe hat, in zweiter Ehe trotzdem den Haushalt übernehmen - allerdings nur, wenn das "gewichtige Vorteile" für die neue Familie bringt. Andernfalls muss er sich einen Vollzeitjob anrechnen lassen.

Unhaltspflicht bei gesicherten Ansprüchen
Im konkreten Fall akzeptierte der BGH die Hausmannrolle, weil der Mann deutlich weniger verdient hätte als seine Frau. Allerdings ist ihm dann eine Nebentätigkeit zumutbar, deren Umfang im Einzelfall geklärt werden muss. Ist - wie in diesem Fall - der eigene Unterhalt durch Ansprüche gegen die neue Frau gesichert, muss er das Geld an die Kinder aus erster Ehe abführen.


Quelle: http://onnachrichten.t-online.de/c/92/65/45/9265458.html
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Kinder waren immer das schönste Geschenk der Welt und sollten es auch bleiben!







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Verfasst am: 14.05.2008    Titel: Empfehlung:

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